Architekten und Ingenieure
Architekten und Ingenieure stehen im Spannungsfeld zwischen Bauherr und Unternehmer. Unklare Planungsvorgaben des Bauherrn, schwierige örtliche Verhältnisse und technische Planungsgrundlagen sowie mangelnde Fachkunde und Zuverlässigkeit ausführender Unternehmer führen immer wieder zu Problemen.
Der Architekt haftet für die Mangelfreiheit seiner Leistungen und damit im Rahmen von Planung, Koordination und Bauüberwachung weitgehend für ein mangelfreies Bauwerk. Keineswegs haftet der Architekt aber für alles und jedes, und meist haftet er nicht allein.
Auf Seiten des Honorars hat der Architekt mit der Erosion der gesetzlichen Mindesthonorare zu kämpfen. Frühe Planungsleistungen werden überdies weithin als kostenlose „Akquiseleistungen“ bewertet. In dieser Lage kann das Urheberrecht eine erhebliche Rolle für die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen des Architekten spielen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen
- der Haftung des Architekten und Ingenieurs
- der Durchsetzung von Regressforderungen und Ausgleichsansprüchen der Architektenhaftpflichtversicherung gegen andere Baubeteiligte
- der Durchsetzung von Honorarforderungen des Architekten und Ingenieurs
- des Urheberrechtes der Architekten und Fachplaner
- der Optimierung der Vertragsgestaltung und geschäftlicher Abläufe, um Ihre Interessen zu wahren und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Rechtsanwalt Dr. Pfeiffer ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vertrauensanwalt des Bundes Deutscher Architekten BDA.