Miete
Für den Einen Lebensmittelpunkt und notwendiges Dach über dem Kopf, für den Anderen Investitions- und Renditeobjekt: Das „Wohnen zur Miete“ ist durch ein Spannungsverhältnis gekennzeichnet, aus dem sich schwierige rechtliche Auseinandersetzungen entwickeln können. Dies nicht zuletzt, weil eine Vielzahl von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen nicht immer leicht erkennen lässt, was Recht ist.
Nicht weniger relevant ist eine fundierte Beratung und Beurteilung bei Geschäftsraummietverhältnissen, die oft auf lange Zeit abgeschlossen werden. Da dort viele gesetzliche Bestimmungen nicht anwendbar sind, kommt es auf die Vereinbarungen im Mietvertrag an. Fehler im Vertrag können eine Vertragspartei teuer zu stehen kommen oder -ein häufiger Fall- den Mietvertrag sogar vorzeitig kündbar machen.
Wir beraten und vertreten Sie unter anderem bei
- der Prüfung und rechtssicheren Gestaltung privater und gewerblicher Mietverträge,
- der Durchsetzung von Mietzinsansprüchen des Vermieters,
- der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüchen des Mieters,
- Mieterhöhungsverfahren,
- Kündigungen des Mietverhältnisses,
- Betriebs- und Heizkostenabrechnungen.